Die GfSB – Gesellschaft für Schuldenberatung mbH steht für spezialisierte Schulden- und Insolvenzberatung an der Schnittstelle von Justiz, Sozialarbeit, Finanzrecht und gesellschaftlicher Teilhabe.
Ihre Arbeit baut auf Erfahrungen auf, die seit 2014 in der aufsuchenden Schuldenberatung im Justizvollzug Rheinland-Pfalz gesammelt wurden: zunächst in der JVA Trier, dann in der JVA und der JSA Wittlich, heute auch in der JVA Zweibrücken. In dieser Zeit wurden Beratungsstrukturen aufgebaut, fachlich weiterentwickelt und in der Praxis erprobt. Diese Praxis prägt den Ansatz der GfSB und die Entwicklung neuer Projekte.
Leistungen im Überblick
Beratung im Justizvollzug
Die Beratung beginnt möglichst früh in der Haft. Forderungen werden geprüft und geordnet, Rechte und Pflichten erläutert und realistische Regulierungswege entwickelt. Wo nötig, bereitet die GfSB außergerichtliche Einigungen oder Insolvenzverfahren vor und begleitet sie.
Übergangsmanagement
Der Übergang von der Haft in die Freiheit ist die verletzlichste Phase. Entschuldungsprozesse, die in der Haft begonnen haben, werden deshalb ohne Bruch weitergeführt.
Nachsorge nach der Entlassung
Die Beratung endet nicht an der Anstaltsmauer. Die GfSB begleitet auch nach der Entlassung, damit eingeleitete Lösungen tragen und Beratungen nicht abbrechen.
Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen
Die GfSB ist fachliche Partnerin für Justizvollzugseinrichtungen, öffentliche Auftraggeber, Kommunen, Kammern, soziale Träger und weitere Institutionen. Sie entwickelt Projekte dort, wo Versorgungslücken bestehen oder vorhandene Strukturen Ergänzung brauchen.
Warum Schuldenberatung für Resozialisierung relevant ist
Überschuldung ist bei inhaftierten und ehemals inhaftierten Menschen häufig kein Randproblem, sondern ein zentrales Wiedereingliederungsrisiko.
Wer nach Jahren in Haft entlassen wird und sofort mit ungeklärten Forderungen, Kontopfändungen, Gerichtskosten, Unterhaltsschulden, Krankenkassenrückständen, Tateinziehungen oder Forderungen aus unerlaubter Handlung konfrontiert ist, startet nicht in Freiheit, sondern in Überforderung. Ohne fachliche Begleitung drohen Rückzug, neue Schulden, Wohnungsverlust, Konflikte mit Familie und Behörden – und im ungünstigsten Fall erneute Straffälligkeit.
Genau hier setzt die GfSB an: mit finanzieller Klärung, rechtlicher Strukturierung, persönlicher Stabilisierung und konkreten Entschuldungsperspektiven. So wird der gesetzliche Resozialisierungsauftrag nicht abstrakt beschrieben, sondern praktisch umgesetzt.
Dabei geht es nicht allein um Akten, Tabellen und Anträge, sondern um die Wiederherstellung von Handlungsfähigkeit. Wer seine finanzielle Lage versteht, wieder planen kann und nicht dauerhaft von Vollstreckung, Scham und Existenzangst bestimmt wird, hat bessere Chancen auf Arbeit, Wohnung, familiäre Stabilität und gesellschaftliche Teilhabe.
Was die öffentliche Hand davon hat
Unterstützung des Resozialisierungsauftrags
Finanzielle Stabilität ist eine Grundvoraussetzung für gelingende Wiedereingliederung. Die Beratung schafft sie dort, wo sie fehlt.
Entlastung von Justiz und Sozialstrukturen
Spezialisierte Schulden- und Insolvenzberatung entlastet Justizvollzug, Insolvenzgerichte, Bewährungshilfe und Sozialdienste bei komplexen finanziellen Problemlagen.
Weniger Folgekosten
Frühzeitige Klärung und strukturierte Regulierung beugen neuer Verschuldung, Wohnungsverlust und sozialer Instabilität vor – und damit Kosten, die sonst bei Kommunen, Sozialträgern und Justiz anfallen.
Soziale Stabilität
Die Arbeit wirkt präventiv, ordnend und integrierend: für den einzelnen Menschen, für Familien, für Kommunen und für das Land Rheinland-Pfalz.
Kontinuität als Teil des Beratungsansatzes
Besonders an diesem Ansatz ist die Verbindung von juristischer Präzision, sozialer Beratung und kontinuierlicher Begleitung.
Nach der Haftentlassung kommen viele Anforderungen gleichzeitig: Wohnung, Arbeit, Behördenkontakte, familiäre Verpflichtungen und fortbestehende finanzielle Probleme. Eine vertraute Ansprechperson, die Fall, Schuldenstruktur, familiäre Situation und rechtliche Besonderheiten bereits kennt, beugt Beratungsabbrüchen vor und sichert begonnene Entschuldungsprozesse.
Nachsorge ist deshalb kein Zusatzangebot, sondern fester Bestandteil des Beratungsansatzes.
Zusammenarbeit mit der GfSB
Ziel der GfSB ist es, gemeinsam mit der öffentlichen Hand Projekte zu entwickeln, die dort ansetzen, wo konkreter Bedarf besteht: niedrigschwellig, fachlich belastbar, wirtschaftlich sinnvoll und gesellschaftlich wirksam.
Denn gelungene Schuldenberatung ist mehr als Entschuldung. Sie ist Resozialisierung, Übergangsmanagement, Armutsprävention und aktive Teilhabesicherung. Sie gibt Menschen nicht einfach eine zweite Chance – sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass diese Chance genutzt werden kann.


